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Katalog 2025
Winterheft 2024/25
Ihr Zuschuss zur ambulanten Vorsorgekur wurde von der Krankenkasse abgelehnt?
Bei uns können Sie sich Ihren Zuschuss in Höhe von bis zu 250€ sichern!
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Sie haben eine ambulante Vorsorgemaßnahme (Vorsorgekur) bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger beantragt und eine schriftliche Ablehnung erhalten. Die Ablehnung darf nicht älter als 3 Monate zurückliegen und Sie können diese Ablehnung uns nachweisen.
2. Die Ablehnung resultiert nicht daraus, dass Sie in den letzten 3 Jahren bereits eine ambulante Vorsorgemaßnahme absolviert haben und somit den gesetzlichen Rahmen ausgeschöpft haben.
3. Sie wählen ein Hotel aus der Liste aus und buchen Ihre Reise bei uns. Der Mindestaufenthalt beträgt 14 Tage. Entsprechend der Liste erhalten Sie Ihren Zuschuss sofort bei der Buchung angerechnet (bei 21 Nächten: bis 250,00 €).
4. Der Zuschuss gilt pro Person! Wenn Sie also zu zweit reisen und beide Reisegäste haben eine Ablehnung erhalten, dann gibt es bis zu 500,00 €
Der Zuschuss kann nicht mit Zusatzrabatten (z.B. Messerabatt) kombiniert werden.