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MediKur-Zulage, wenn Ihre Krankenkasse den Zuschuss nicht bewilligt hat!

MediKur-Zulage, wenn Ihre Krankenkasse den Zuschuss nicht bewilligt hat!

 

Zuschüsse von der Krankenkasse:

Nutzen Sie Ihr Recht und lassen Sie sich Ihre Kur von Ihrer Krankenkasse bezuschussen!

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2) kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Dabei können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Des weiteren besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der freiwilligen Prävention nach dem § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches, Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte bezuschussen zu lassen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über beide Möglichkeiten der Bezuschussung:

Vorgehensweise

Vorgehensweise, wenn Sie nur mit Zuschuss der Krankenkasse reisen möchten:

Sie beantragen zusammen mit Ihrem Arzt eine ambulante Vorsorgekur bei Ihrer Krankenkasse.

a) Ablauf in Deutschland
In Deutschland werden von den Kurhäusern spezielle Angebote in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen für oben genannte Möglichkeiten erstellt. Wichtig ist, dass Sie direkt die ausgeschriebenen Programme ambulante Vorsorgekur buchen.

Bei einer ambulanten Vorsorgekur in Deutschland zahlen Sie bei uns nur für Anfahrt, Aufenthalt und Verpflegung. Den Zuschuss dafür von bis zu 16,00 Euro pro Tag können Sie sich nach der Reise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Arzt- und Anwendungskosten werden direkt vor Ort über Ihre Chip-Karte bzw. Kurmittelschecks angerechnet. Die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen und die Verordnungsgebühr sind vor Ort zu zahlen, es sei denn Sie sind zuzahlungsbefreit.

Auch die Kosten für Präventionskurse nach § 20 SGB V müssen Sie zunächst bei uns bzw. der Kureinrichtung zahlen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung, die Sie nach der Reise bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung der Kurskosten einreichen können. Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Zuschusses von Ihrer Krankenkasse festgesetzt wird und von der Höhe des maximalen Zuschusses abweichen kann. Dadurch kann im Einzelfall der Zuschuss geringer ausfallen. Nährere Informationen dazu finden Sie in der Satzung Ihrer Krankenkasse bzw. in weiteren Informationsbroschüren Ihrer Krankenkasse zu diesem Thema.

Bitte beachten Sie:

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur bzw. einer Erstattung der Anwendungen oder eines Präventionskurses immer im Ermessen der Krankenkasse liegt. Sprechen Sie daher vor der Buchung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und mit Ihrem MediKur-Berater.

Hinweise zu den einzelnen Angeboten

Aufenthalte in Polen und Tschechien:
Fast alle unsere ausgeschriebenen Kurprogramme können auch als ambulante Vorsorgekur gebucht werden. Abhängig von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie unsere Reisen nach den o.g. Möglichkeiten buchen.

Aufenthalte in Italien, Ungarn, Slowakei, Slowenien und Bulgarien:
Bei den meisten Kurhäusern und Hotels dieser Länder bieten wir ein Basisprogramm oder einen Erholungsaufenthalt an. Sie können dies buchen und dann nach Möglichkeit 1 vorgehen.
Wenn kein solches Programm sondern nur eine Pauschale ausgeschrieben ist bzw. die Buchung einer Kurpauschale für Sie günstiger wäre, können sie nach den anderen Möglichkeiten vorgehen.

Aufenthalte in Jordanien und Israel:
Vorgehensweise wie bei Aufenthalten in Italien usw. Da Jordanien und Israel kein EU-Mitglied sind, könnte die Krankenkasse unter Umständen die Bezuschussung verweigern. Auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.

Info für Privatpatienten bzw. beihilfefähige Beamte:

Zuerst müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle klären, inwieweit sie einen Kur- bzw. Gesundheitsaufenthalt bezuschusst. Sie müssen zunächst alle Kosten (sowohl für Unterkunft und Verpflegung als auch für Arzt und Anwendungen) selbst verauslagen und sich diese dann nach der Reise anhand der Rechnungen von Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle erstatten lassen.

Die gilt sowohl für Aufenthalte in Deutschland als auch im Ausland.