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Zuschüsse von der Krankenkasse: Nutzen Sie Ihr Recht und lassen Sie sich Ihre Kur von Ihrer Krankenkasse bezuschussen!
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, § 23, Absatz 2) kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Dabei können Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei wählen. Des weiteren besteht die Möglichkeit sich im Rahmen der freiwilligen Prävention nach dem § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches, Kosten für Kurse und Gesundheitsaufenthalte bezuschussen zu lassen.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über beide Möglichkeiten der Bezuschussung:
» Möglichkeiten der Bezuschussung |
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Vorgehensweise Vorgehensweise, wenn Sie nur mit Zuschuss der Krankenkasse reisen möchten: Sie beantragen zusammen mit Ihrem Arzt eine ambulante Vorsorgekur bei Ihrer Krankenkasse.
a) Ablauf in Deutschland In Deutschland werden von den Kurhäusern spezielle Angebote in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen für oben genannte Möglichkeiten erstellt. Einen Überblick finden Sie auf der Einleitungsseite von Deutschland, Seite 201. Wichtig ist, dass Sie direkt die ausgeschriebenen Programme ambulante Vorsorgekur oder Programme mit Präventionskurs buchen. Bei einer ambulanten Vorsorgekur in Deutschland zahlen Sie bei uns nur für Anfahrt, Aufenthalt und Verpflegung. Den Zuschuss dafür von bis zu 13,00 Euro pro Tag können Sie sich nach der Reise von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Die Arzt- und Anwendungskosten werden direkt vor Ort über Ihre Chip-Karte bzw. Kurmittelschecks angerechnet. Die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen und die Verordnungsgebühr sind vor Ort zu zahlen, es sei denn Sie sind zuzahlungsbefreit. Auch die Kosten für Präventionskurse nach § 20 SGB V müssen Sie zunächst bei uns bzw. der Kureinrichtung zahlen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie vor Ort eine Teilnahmebestätigung, die Sie nach der Reise bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung der Kurskosten einreichen können
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Ambulante Vorsorge und Präventionsaufenthalte in Deutschland Ambulante Vorsorgekuren sind in folgenden Kurorten möglich:
| Bad Bevensen | Bad Muskau | Bad Steben | | Bad Dürrheim | Bad Liebenstein | Bad Brückenau | | Bad Harzburg | Masserberg | Bad Bocklet | | Bad Pyrmont | Heilbad Heiligenstadt | Bad Füssing | | Ostseebad Baabe | Bad Suderode | Bad Griesbach | | Ostseebad Göhren | Bad Soden-Salmünster | Bad Tölz | | Graal-Müritz | Bad Wildungen | Bad Wörishofen | | Bad Wilsnack | Bad Salzschlirf | Bad Bayersoien | | Altenberg | Bad Orb | Bad Reichenhall | | Bad Elster | Bad Krozingen | |
In folgenden Häusern werden direkt Programme mit Präventionskursen angeboten: Kur- und Wellnesscenter Mönchgut in Göhren Klinik Graal-Müritz in Graal-Müritz Kulturhotel Fürst Pückler in Bad Muskau Kurhotel Auerhahn am Rennsteig in Masserberg aqualux Wellness- & Tagungshotel in Bad Salzschlirf Hotel Zum Kurfürsten in Bernkastl Kues Parkhotel Bayersoien am See in Bad Bayersoien
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Ablauf im Ausland b) Ablauf im Ausland Möglichkeit 1: Immer mehr Krankenkassen genehmigen Ihren Mitgliedern eine ambulante Vorsorgemaßnahme im Ausland: Wie in Deutschland beantragen Sie noch vor der Reise die ambulante Vorsorgeleistung bei Ihrer Krankenkasse. Nach der Bewilligung können Sie unsere ausgeschriebenen Kurprogramme buchen und müssen zunächst die gesamte Reise inklusive aller medizinischen Leistungen im Voraus bezahlen. Nach Beendigung der Kur rechnet der Kurgast die erhaltenen Anwendungen bei seiner Krankenkasse zur Rückvergütung ab. Dazu muss er eine Bescheinigung über die erhaltenen Anwendungen vorlegen. Diese Bescheinigung bzw. die Aufschlüsselung der Gesamtrechnung erstellt MediKur für Sie, wenn Sie Ihre Therapiekarte vom Kurobjekt bei uns einreichen. Sie erhalten dann eine genaue Aufschlüsselung über die erhaltenen Leistungen. Dieser Service kostet 6,00 Euro, bei einem Ehepaar insgesamt 10,00 Euro (zahlbar per Überweisung oder als Briefmarken, der Therapiekarte beigelegt). Die Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlungseingang, Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen. Bitte beachten Sie dabei: Wir bieten Ihnen nur den Service der Aufschlüsselung Ihrer Rechung. Wir können Ihnen keine Garantie für die Kostenübernahme geben, da die Entscheidung darüber im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse liegt. Außerdem können Sie versuchen, Ihren Kururlaub im Ausland als Präventionsmaßnahme von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen. Jedoch liegt auch hierbei die Entscheidung einer Erstattung im Ermessen Ihrer Krankenkasse. Sprechen Sie daher vor der Buchung mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich von Ihrem MediKur-Berater ausführlich beraten.
Wichtige Hinweise zu ambulanten Vorsorgemaßnahmen nach SGB V im Ausland: In Einzelfällen kann durch Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger eine Bezuschussung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme im Ausland abgelehnt werden, weil Sie eine Pauschalkur gebucht haben und der Plan der verordneten Therapien nicht auf die individuellen Erfordernisse abgestimmt sein soll. Diese Argumentation ist eigentlich nicht ganz richtig. In den Pauschalpaketen wird lediglich ein Wert der zukünftigen Therapien und Anwendungen bestimmt. Welche Therapien der Kurgast dann erhält, wird während der Eingangskonsultation durch den Kurarzt entsprechend Ihres individuellen Gesundheitszustandes festgelegt. Dennoch kann es sein, dass Ihre Krankenkasse erwartet, dass Sie keine Anwendungen oder ein Anwendungspaket im Vorfeld mit bezahlen.
Daher bieten wir Ihnen folgende weitere Möglichkeiten, um diesen Erfordernissen Genüge zu tragen:
Möglichkeit 2: Sie buchen lediglich die Übernachtung mit Verpflegung bei uns, ebenso eine eventuelle Anreiseorganisation. Sollte ein solcher Aufenthalt nicht im Katalog ausgeschrieben sein, fragen Sie bei Ihrem MediKur-Berater nach, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Kosten für die ärztliche Eingangskonsultation und die verordneten Anwendungen zahlen Sie vor Ort. Nach der Kur reichen Sie unsere Rechnung sowie die vor Ort erhaltenen Quittungen über die Zahlungen der Anwendungen und den Plan über die durchgeführten Behandlungen bei Ihrer Krankenkasse für die Erstattung ein. WICHTIG: Teilweise sind reine Hotelaufenthalte ohne Kurpaket nicht günstiger als die Pauschalprogramme, die bei uns Kururlaub, Kuraufenthalt oder Heilkur heißen. Viele ausländische Partner gewähren einen besseren Preis im Rahmen dieser Programme, weil sie dadurch die Gewissheit haben, dass die Kurgäste durch das voraus bezahlte Kurpaket auch wirklich Kurmaßnahmen in Anspruch nehmen. Auch werden die ausländischen Partner teilweise steuerbegünstigt, wenn von vornherein ein Therapiepaket mit gebucht wurde. Wenn der reine Hotelaufenthalt im konkreten Fall tatsächlich teurer ist als die Kurpauschalen, sollten Sie unbedingt Ihre Krankenkasse/ Rentenversicherungsträger darauf hinweisen, dass in unseren günstigeren Pauschalprogrammen lediglich ein vorausbezahlter Wert an Anwendungen inkludiert ist, nicht jedoch ein konkreter Therapieplan. Dies wird erst vor Ort entsprechend Ihres individuellen Gesundheitszustandes festgelegt.
Möglichkeit 3: Nicht alle Kurhotels und -sanatorien können einen reinen Hotelaufenthalt anbieten, da sie ihrer Ausrichtung nach Sanatoriums- oder Kurhauscharakter tragen und rechtlich verpflichtet sind, nur Kurpakete anzubieten. Versuchen Sie bei diesen Angeboten Ihre Krankenkasse zu überzeugen, dass mit der o.g. Argumentation, dass lediglich ein bestimmter Wert an Therapien vorab gebucht wird im Prinzip die Bedingungen einer ambulanten Vorsorgemaßnahme erfüllt sind. In diesem Fall können Sie die im Katalog ausgewiesenen Kururlaube/Kuraufenthalte buchen. Wir können die Reise dann als Ambulante Vorsorgemaßnahme ausschreiben, die einen Gutschein für ein bestimmte Anzahl von Anwendungen enthält, die jedoch der Kurarzt vor Ort bei der Eingangskonsultation entsprechend Ihres Gesundheitszustandes festlegt. Damit sind auch die Forderungen der Krankenkassen erfüllt, wonach ganz individuell die Therapien festgelegt werden. Sie haben lediglich ein Wertpaket vorab gebucht, welches im Bedarf durch Zuzahlungen aufgestockt wird.
Sie sollten genau abwägen, für welche Aufenthaltsart Sie sich entscheiden, gern beraten wir Sie zu Ihren Fragen.
Zuschüsse nur für Anwendungen: Es ist auch möglich, nur Zuschüsse für die Anwendungen zu erhalten. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob Sie Ihnen die im Ausland erhaltenen Anwendungen rückerstattet. Auch dies kann möglich sein.
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Bitte beachten Sie: Bitte beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Bewilligung einer ambulanten Vorsorgekur bzw. einer Erstattung der Anwendungen oder eines Präventionskurses immer im Ermessen der Krankenkasse liegt. Sprechen Sie daher vor der Buchung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse und mit Ihrem MediKur-Berater.
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Hinweise zu den einzelnen Angeboten Aufenthalte in Polen und Tschechien: Alle unsere ausgeschriebenen Kurprogramme können auch als ambulante Vorsorgekur gebucht werden, daher finden Sie bei fast allen Kurhäusern ein Programm, dass als zweiten Titel den Titel „Ambulante Vorsorgekur“ trägt. Abhängig von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie unsere Reisen nach den o.g. Möglichkeiten buchen.
Aufenthalte in Italien, Österreich, Schweiz, Ungarn, Slowakei, Rumänien, Slowenien und Bulgarien: Bei den meisten Kurhäusern und Hotels dieser Länder bieten wir ein Basisprogramm oder einen Erholungsaufenthalt an. Sie können dies buchen und dann nach Möglichkeit 1 vorgehen. Wenn kein solches Programm sondern nur eine Pauschale ausgeschrieben ist bzw. die Buchung einer Kurpauschale für Sie günstiger wäre, können sie nach den anderen Möglichkeiten vorgehen.
Aufenthalte in Jordanien: Vorgehensweise wie bei Aufenthalten in Italien usw. Da Jordanien kein EU-Mitglied ist, könnte die Krankenkasse unter Umständen die Bezuschussung verweigern. Auch hier gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.
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Info für Privatpatienten bzw. beihilfefähige Beamte: Zuerst müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle klären, inwieweit sie einen Kur- bzw. Gesundheitsaufenthalt bezuschusst. Sie müssen zunächst alle Kosten (sowohl für Unterkunft und Verpflegung als auch für Arzt und Anwendungen) selbst verauslagen und sich diese dann nach der Reise anhand der Rechnungen von Ihrer Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle erstatten lassen. Die gilt sowohl für Aufenthalte in Deutschland als auch im Ausland.
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